Ihr Gebäude als Ausgangspunkt
Gebäudehülle, bestehende Heizung, Nutzung und Ihre Ziele gehören zusammen. In der Energieberatung für Wärmepumpen betrachten wir, welche Fragen vor der Auswahl einer Anlage zu klären sind.
Energieberatung & Förderung
Energieberatung, Heizlastberechnung und energetische Fachplanung schaffen Orientierung. Wir besprechen mögliche Förderwege – ohne pauschale Zusagen zur Förderfähigkeit.
Gebäudehülle, bestehende Heizung, Nutzung und Ihre Ziele gehören zusammen. In der Energieberatung für Wärmepumpen betrachten wir, welche Fragen vor der Auswahl einer Anlage zu klären sind.
Eine Heizlastberechnung hilft, den Wärmebedarf passend zur Auslegung zu bestimmen. Energetische Fachplanung berücksichtigt die Einbindung der Anlage und das Zusammenspiel der Maßnahmen.
Bei der Förderung einer Luft-Luft-Wärmepumpe oder Heizung zählen die aktuellen Programmbedingungen. Wir helfen, die relevanten Fragen zu strukturieren: Gerät, Verwendungszweck, Antragsteller, Zeitpunkt und erforderliche Nachweise.
Programme und Anforderungen können sich ändern. Eine Förderung für Klimaanlagen ist nicht allgemein zugesichert. Prüfen Sie die offiziellen Informationen des zuständigen Fördergebers vor Ihrer Entscheidung.
Maßgeblich sind stets die offiziellen Bedingungen. Die Links dienen der Orientierung und stellen keine Bestätigung einer Förderfähigkeit dar.
Wir sind für Sie in Straubing, Irlbach, Straubing-Bogen, Regensburg, Deggendorf, Landshut, Dingolfing, Bogen, Nürnberg, Passau, München, Weiden i.d. Oberpfalz und Umgebung im Einsatz – mit Sitz in Irlbach an der Donau.
Mehr zum EinsatzgebietBilder dienen der Illustration und zeigen keine ausgeführten Kundenprojekte.
FAQ
Nein. Eine reine Kühlanlage und eine Wärmepumpe für den Heizbetrieb sind förderrechtlich nicht automatisch gleichgestellt. Maßgeblich sind das konkrete Gerät, die Nutzung und die aktuellen technischen und persönlichen Voraussetzungen des jeweiligen Programms.
Vor einer verbindlichen Beauftragung sollten Sie die aktuellen Bedingungen prüfen. Programme können Vorgaben zu Antragstellung, Vertragsgestaltung und Vorhabenbeginn enthalten. Verbindliche Informationen erhalten Sie beim jeweiligen Fördergeber.
Das hängt vom Programm und der Maßnahme ab. Falls eine qualifizierte oder gelistete Person vorgeschrieben ist, muss deren Berechtigung für den konkreten Antrag geprüft werden. Diese Website behauptet keine entsprechende Listung oder Zertifizierung.
PERSÖNLICH. REGIONAL. AUS EINER HAND.
Von der ersten Idee bis zur Inbetriebnahme: Sprechen wir über eine Lösung, die zu Ihrem Gebäude passt.
Schildern Sie kurz Ihr Vorhaben – wir melden uns bei Ihnen.